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   BGH, 06.07.2010 - 3 StR 224/10   

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https://dejure.org/2010,10962
BGH, 06.07.2010 - 3 StR 224/10 (https://dejure.org/2010,10962)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2010 - 3 StR 224/10 (https://dejure.org/2010,10962)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2010 - 3 StR 224/10 (https://dejure.org/2010,10962)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 212 StGB, § 227 StGB
    Verurteilung wegen Totschlags: Übergang vom Körperverletzungs- zum Tötungsvorsatz

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlags bzgl. eines Todeseintritts durch eine Handlung begangen mit Körperverletzungsvorsatz

  • rewis.io

    Verurteilung wegen Totschlags: Übergang vom Körperverletzungs- zum Tötungsvorsatz

  • ra.de
  • rewis.io

    Verurteilung wegen Totschlags: Übergang vom Körperverletzungs- zum Tötungsvorsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlags bzgl. eines Todeseintritts durch eine Handlung begangen mit Körperverletzungsvorsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 699
  • NStZ-RR 2011, 36
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88

    Tatsachenalternativität - Verschiedene Tatgeschehen - Zweifelssatz

    Auszug aus BGH, 06.07.2010 - 3 StR 224/10
    Steht dagegen fest oder ist nicht auszuschließen, dass für den Todeseintritt bereits solche Handlungen ursächlich waren, die der Täter noch mit Körperverletzungsvorsatz vorgenommen hat, so kommt nur eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlags in Betracht (BGH, NStZ 2009, 266; 1992, 277, 278; NJW 1989, 596, 597).
  • BGH, 04.12.2008 - 4 StR 438/08

    Vollendeter und versuchter Totschlag; Körperverletzung mit Todesfolge

    Auszug aus BGH, 06.07.2010 - 3 StR 224/10
    Steht dagegen fest oder ist nicht auszuschließen, dass für den Todeseintritt bereits solche Handlungen ursächlich waren, die der Täter noch mit Körperverletzungsvorsatz vorgenommen hat, so kommt nur eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlags in Betracht (BGH, NStZ 2009, 266; 1992, 277, 278; NJW 1989, 596, 597).
  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 526/91

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge der Bemessung einer

    Auszug aus BGH, 06.07.2010 - 3 StR 224/10
    Steht dagegen fest oder ist nicht auszuschließen, dass für den Todeseintritt bereits solche Handlungen ursächlich waren, die der Täter noch mit Körperverletzungsvorsatz vorgenommen hat, so kommt nur eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlags in Betracht (BGH, NStZ 2009, 266; 1992, 277, 278; NJW 1989, 596, 597).
  • BGH, 23.02.2021 - 3 StR 488/20

    Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei Verurteilung wegen versuchten

    Insofern gilt ebenso wie für das Verhältnis des Straftatbestandes der Körperverletzung mit Todesfolge zu dem des versuchten Totschlags: Wenn der Tod des Opfers durch ein im Sinne des § 221 Abs. 1 StGB oder § 227 Abs. 1 StGB tatbestandsmäßiges vorsätzliches Verhalten des Täters verursacht wurde, der Täter mit Tötungsvorsatz aber erst agierte, als das Opfer bereits verstorben war, steht eine Strafbarkeit wegen (vollendeter) Aussetzung mit Todesfolge beziehungsweise Körperverletzung mit Todesfolge ausnahmsweise in Tateinheit mit einer Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2000 - 2 StR 388/99, BGHR StPO § 353 Aufhebung 2; Urteil vom 27. Juli 1988 - 3 StR 139/88, BGHSt 35, 305, 306 ff.; Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - 3 StR 224/10, NStZ 2010, 699, 700; vom 19. November 1976 - 3 StR 444/76, juris Rn. 5).
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